Jugendschutz 2000
Das Thema Jugendschutz ist in der Öffentlichkeit wenig präsent, kaum jemand weiß etwas darüber. Dabei betrifft das derzeit geltende Jugendschutzgesetz alle Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren und beinhaltet Bestimmungen zu Altersgrenzen, Ausweispflicht, Ausgehzeiten, Alkohol- und Rauchkonsum, Glücksspiel, Brutalität, Rassismus und Pornografie sowie zur Strafbarkeit von Jugendlichen. Im Rahmen des Partizipationsprojektes ?Jugendschutz 2000? (initiiert von Jugendanwaltschaft und Landesjugendreferat) werden seit Mai 2000 gemeinsam mit Jugendlichen neue Vorschläge für das kommende Jugendschutzgesetz erarbeitet. Die Ergebnisse werden in einer Diskussion mit den zuständigen Politiker/innen im Mai 2001 münden. Begleitet werden diese Vorbereitungen von einer Umfrage zum Jugendschutzgesetz unter Jugendlichen, einer Jugendvolksbefragung im April 2001 und u. a. dieser Radiosendung.
Babsi, Carlotta, Conny, Emil, Gerry und Matthias nehmen selbst am Projekt ?Jugendschutz 2000? teil und werden über die wichtigsten, von ihnen diskutierten Punkte im Jugendschutzgesetz informieren. Sie möchten auf diesem Weg zur Thematisierung von Jugendschutz in der Öffentlichkeit beitragen und vor allem an jugendliche Zuhörer/innen appellieren, sich am Jugendvolksbegehren im April zu beteiligen. Das Internet bietet außerdem jeder/m die Möglichkeit, selbst mitzudiskutieren!
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